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Kardiologie

Zur Erkennung von Herz-und Kreislauferkrankungen wenden wir alle gängigen Untersuchungsmethoden an (EKG, Ergometrie, Herz- und Gefäßultraschall inkl. Duplexverfahren) an.

Falls erforderlich führen wir die invasive Abklärung und Therapie durch (Herzkatheter, Schrittmacher- und ICD-Operationen).

Einerseits ist unser Interesse die Betreuung von Patienten im Sinne der Primärprophylaxe (Vorbeugung von Herz-/Kreislauferkrankung). Zudem begleiten wir im Rahmen der Sekundärprophylaxe die Patienten mit Herzerkrankungen (z.B. nach Myokardinfarkt, nach Herzoperationen, nach Schrittmacherimplantation oder bei Herzschwäche).

Herzultraschall (Echokardiographie)

Die Echokardiographie ist neben dem EKG die Standarduntersuchung in der täglichen Praxis und ermöglicht eine Beurteilung der Herzfunktion.
Damit gelingt eine optimale Erfassung der Herzmuskelbewegung und die Darstellung krankhafter Veränderungen (z.B. Herzinfarktnarben, Funktionseinschränkung). Außerdem erkennt man die Struktur und Beweglichkeit der Herzklappen sowie deren Funktion.

Belastungs-EKG (Fahrradergometrie)

Eine Ergometrie (Belastungs-EKG) liefert uns einerseits viele Informationen über objektive Belastbarkeit, Blutdruckverhalten und Rhythmusstörungen. Andererseits hilft sie im Rahmen der Abklärung von Durchblutungsstörungen der Herzkranzgefäße.

Stress-Echokardiographie

Bei der Stress-Echokardiographie wird die ergometrische Belastung durch eine gleichzeitige kontinuierliche Ultraschallbetrachtung des Herzens ergänzt. Eine bei Belastung auftretende Bewegungsstörung der Herzkammern weist auf eine Durchblutungsstörung im Sinne einer koronaren Herzerkrankung hin.
Im Vergleich zur reinen Ergometrie ist die Methode aufwändiger, liefert jedoch genauere Informationen zu Durchblutungsstörungen am Herzen.

Transösophagealer Ultraschall (TEE, „Schluckecho")

Bei speziellen Fragestellungen erfolgt die Ultraschalluntersuchung des Herzens und der herznahen Gefäße über die Speiseröhre.
Ähnlich wie bei einer Magenspiegelung wird beim nüchternen Patienten nach vorheriger Rachenbetäubung und leichter Sedierung die Ultraschallsonde in die Speiseröhre vorgebracht. Eine Vollnarkose ist nicht notwendig.

Die Untersuchung bietet im Vergleich zur konventionellen Darstellung eine bessere Darstellbarkeit wichtiger Strukturen wie z.B. der Herzklappen oder dem sogenannten „Vorhofohr”. Auch können Verbindungen zwischen den Herzhöhlen (z.B. offenes Formen ovale) sehr gut diagnostiziert werden.

Die Dauer der Untersuchung beträgt meistens nur wenige Minuten. Die Untersuchung wird üblicherweise ambulant durchgeführt und der Patient kann anschließend wieder nach Hause gehen.

Langzeit-Blutdruckmessung

Die Langzeit-Blutdruckmessung wird in der Regel über 24 Stunden unter Alltagsbedingungen durchgeführt.
Der Tagesverlauf, sowie die Durchschnitts- und Maximalwerte liefern uns wichtige Informationen über die Therapiebedürftigkeit des Bluthochdrucks bzw. auch um den Therapieerfolg zu überprüfen.

Spirometrie

Die Spirometrie ist eine orientierende Lungenfunktionsprüfung, bei der die wichtigsten Atemparameter gemessen werden.

Herzkatheter

Der definitive Nachweis einer Gefäßverengung („Koronare Herzerkrankung”) erfolgt heutzutage im Rahmen einer sogenannten Herzkatheteruntersuchung („Koronarangiographie“).

Hierbei werden über einen kleinen Zugang (A. radialis am Unterarm oder Leistenarterie) mit einem Katheter die Abgänge der Herzkranzgefässe aus der Hauptschlagader aufgesucht und mittels Kontrastmitteldarstellung genau beurteilt.

Somit können Gefäßveränderungen diagnostiziert werden. Je nach Befund erfolgt dann direkt die therapeutische Ballonaufdehnung (PTCA) und auch Implantation einer Gefäßstütze (Stent).
Falls erforderlich, kommen in Ergänzung zur Kontrastmitteldarstellung im Rahmen der Herzkatheteruntersuchung auch moderne unterstützende bzw. bildgebende Verfahren zur Anwendung (z.B. FFR-Messung zur hämodynamischen Vermessung oder intravaskulärer Ultraschall).

Je nach Befund können diese Untersuchungen ambulant oder im Rahmen eines kurzen stationären Aufenthalts erfolgen.

Abklärung und Behandlung von Herzrhythmusstörungen

Herzrhythmusstörungen treten in unterschiedlichster Ausprägung auf.
Sehr häufig sind sie nicht bedrohlich und bedürfen keiner spezifischen Therapie.
Dennoch verursachen sie häufig einen erheblichen Leidensdruck. Je nach Befund kann ein Zuwarten vertreten werden. Evtl. sind aber auch Medikamente erforderlich oder eine invasive Therapie (Elektrophysiologische Untersuchung).

Langzeit-EKG-Auswertezentrum

Seit Jahren erfolgt in der Praxis für kooperierende niedergelassene Kollegen eine zentrale Auswertung von Langzeit-EKGs.
Im Rahmen dessen kann dann eine weitere kardiale Patientenabklärung erfolgen.
Durch die langjährige Befundung besteht eine große Expertise in der Beurteilung der jeweiligen Herzrhythmusstörungen, wovon Patienten wie auch mitbehandelnde Kollegen profitieren.

Ereignisrekorder (Eventrekorder)

Häufig gelingt es nicht, im Ruhe-EKG oder während einer 24-Stunden-Aufzeichnung eine Herzrhythmusstörung nachzuweisen.
Eine weitere Möglichkeit zur entsprechenden Abklärung ist die Versorgung mit einem tragbaren Aufzeichnungsgerät, welches dem Patienten z.B. für zwei Wochen mitgegeben wird. Immer wieder gelingt es somit, eine Symptom-Rhythmus-Korrelation herzustellen und damit eine Behandlungsbedürftigkeit von Herzrhythmusstörungen zu belegen.
Die Kosten für diese Art der Rhythmusabklärung werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen und werden auf Selbstzahlerbasis direkt vom Patienten beglichen.

Schrittmacher- und ICD-Implantation

Falls die entsprechende Diagnostik die Notwendigkeit einer Versorgung mit implantierbarem Herzschrittmacher oder Defibrillator ergibt, kann dies über die Praxis erfolgen. Zur Verwendung kommen sämtliche gängigen Ein-, Zwei- und Dreikammer-Systeme der verschiedenen Hersteller je nach entsprechender Indikation. Im Falle einer Batterieerschöpfung erfolgt auch ein Aggregatwechsel.

Es besteht die Zulassung für die Teilnahme an einem Zweitmeinungsverfahren bzgl. Schrittmacherimplantation.

Schrittmacher- und ICD-Ambulanz

Die komplexen elektronischen Systeme bedürfen nach Implantation einer regelmäßigen Kontrolle und evtl. Anpassung der Programmierung. Auch muss die Batterieleistung regelmäßig überwacht werden.
Im Rahmen der langjährigen Herzschrittmacherambulanz besteht in der Praxis eine große Erfahrung mit allen heutzutage gängigen Modellen der verschiedenen Hersteller.

Zweitmeinungsverfahren Schrittmacher-/ICD-OP sowie Elektrophysiologie

Für manche Arten von Eingriffen haben gesetzlich versicherte Patienten einen Anspruch auf Einholung einer weiteren ärztlichen Meinung („Zweitmeinung“), dies allerdings nur, sofern es sich beim Eingriff nicht um einen Notfall bzw. eine Maßnahme unter lebensbedrohlichen Umständen handelt.

Für die Implantation von Schrittmacher-/ICD-Systemen sowie elektrophysiologische Untersuchungen sind wir seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) zur Durchführung von Zweitmeinungsverfahren ermächtigt:

  • Schrittmacher-/ICD-Operationen: Dr. Grimme und Dr. Betz
  • elektrophysiologische Untersuchung: Dr. Betz

Sofern Ihnen einer der genannten Eingriffe angeraten wurde, hat Sie die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt bereits darüber informiert, daß Sie Anspruch auf eine Zweitmeinung haben bzw. Ihnen ein Informationsblatt der KVB ausgehändigt.

Sofern Sie sich zur Einholung einer Zweitmeinung entschließen bitten wir darum, daß Sie uns dies schon bei der Terminvereinbarung mitteilen und dann zum vereinbarten Gespräch sämtliche den vorgesehen Eingriff betreffenden Vorbefunde oder äztlichen Berichte mitbringen. Ob weitere Untersuchungen notwendig sind, wird dann ebenfalls in diesem Rahmen entschieden.

Weitere Schwerpunkte

Online-Terminvereinbarung Adresse & Kontakt
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